Rechtsprechung
BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Untersuchungshäftling - Grobe Beleidigungen gegen Justizangehörige - Nicht zu beanstandende Briefkontrolle - Briefverkehr von Untersuchungshäftlingen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BGH, 05.01.1971 - 1 BJs 6/71
- BGH, 05.07.1971 - 1 BJs 6/71
- BGH, 21.07.1971 - 1 BJs 6/71
- BGH, Ermittlungsrichter, 17.06.1972 - 1 BJs 6/72
- BGH, 25.08.1972 - 1 BJs 6/71
- BGH, 25.08.1972 - StB 18/72
- BGH, 29.09.1972 - 1 BJs 6/71
- BGH, 26.10.1972 - 1 BJs 6/71
- BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
- BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72
- BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
- BGH, 18.07.1973 - 1 BJs 6/71
- BGH, 13.08.1973 - StB 34/73
- BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 805/72
- EKMR, 30.05.1975 - 6166/73
Papierfundstellen
- BVerfGE 35, 311
- NJW 1974, 26
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. März 1972 (BVerfGE 33, 1 ff.) für das Rechtsverhältnis der Strafgefangenen festgestellte Verfassungsrechtslage gelte in besonderem Maße für die Einschränkung der Grundrechte von Untersuchungshäftlingen.Im Rahmen des Notwendigen sind derartige Generalklauseln als rechtsstaatlich ausreichend hinzunehmen (BVerfGE 33, 1 [11]).
Die Entscheidung des Senats vom 14. März 1972 (BVerfGE 33, 1 ff.), die die Meinungsäußerungsfreiheit von Strafgefangenen betrifft, steht dem nicht entgegen.
Es gibt kein Gesetz, welches es den Staatsorganen erlauben würde, Briefe, von deren beleidigendem Inhalt sie lediglich anläßlich einer anderen Zwecken dienenden Kontrolle Kenntnis erhalten haben, wegen dieses Inhalts anzuhalten (BVerfGE 33, 1 [17]).
Dies gilt, wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, auch für Angehörige der Justiz (BVerfGE 33, 1 [17]).
Eine solche Auslegung führt im übrigen zu dem merkwürdigen Ergebnis, daß ein von einem Strafgefangenen an einen Untersuchungsgefangenen geschriebener Brief, der beleidigende Äußerungen über einen Anstaltsbediensteten enthält, vom Leiter der betreffenden Haftanstalt nicht deshalb angehalten werden kann (BVerfGE 33, 1 [14 ff.]), von dem für die Kontrolle der Post des Untersuchungsgefangenen zuständigen Richter jedoch angehalten werden könnte.
Die Auffassung, die das Anhalten des Briefes im vorliegenden Fall für gerechtfertigt hält, ist weder mit den vom Bundesverfassungsgericht zur Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 15, 288 [293 ff.]; 34, 384 und 35, 5) noch mit der in der Entscheidung über das Anhalten eines ausgehenden Briefes eines Strafgefangenen, der verletzende Äußerungen über den früheren Anstaltsleiter enthielt, dargelegten Rechtsauffassung (BVerfGE 33, 1 [15 ff.]) zu vereinbaren.
- BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Der Untersuchungsgefangene darf bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung von § 119 Abs. 3 StPO nur solchen Beschränkungen unterworfen werden, die im konkreten Fall unerläßlich sind, um die in dieser Vorschrift bezeichneten öffentlichen Interessen zu wahren (vgl. BVerfGE 15, 288 [295] zu dem früheren § 116 Abs. 2 StPO - sowie BVerfGE 34, 384 ; 35, 5).Gegen den angegriffenen Beschluß bestehen schon deshalb verfassungsrechtliche Bedenken, weil der Bundesgerichtshof nicht geprüft hat, ob und inwieweit das Anhalten des Briefes erforderlich ist, um im konkreten Fall eine reale Gefährdung (BVerfGE 15, 288 [295]) der Ordnung in der Anstalt - eine Gefährdung des Haftzwecks kommt von vornherein offensichtlich nicht in Betracht - zu verhindern.
Hätte der Bundesgerichtshof das grundrechtliche Gebot der Abwägung im Einzelfall erkannt (vgl. BVerfGE 15, 288 [296 f.]), so hätte er im vorliegenden Fall unter anderem berücksichtigen müssen, daß eine aufwiegelnde Wirkung des Briefes auf den Beschwerdeführer kaum zu erwarten ist und daß auch nicht mit einer Weitergabe des Briefes an andere Gefangene zu rechnen ist, weil sich der Beschwerdeführer in Einzelhaft befindet.
Die Auffassung, die das Anhalten des Briefes im vorliegenden Fall für gerechtfertigt hält, ist weder mit den vom Bundesverfassungsgericht zur Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 15, 288 [293 ff.]; 34, 384 und 35, 5) noch mit der in der Entscheidung über das Anhalten eines ausgehenden Briefes eines Strafgefangenen, der verletzende Äußerungen über den früheren Anstaltsleiter enthielt, dargelegten Rechtsauffassung (BVerfGE 33, 1 [15 ff.]) zu vereinbaren.
- BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …
Auszug aus BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Der Untersuchungsgefangene darf bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung von § 119 Abs. 3 StPO nur solchen Beschränkungen unterworfen werden, die im konkreten Fall unerläßlich sind, um die in dieser Vorschrift bezeichneten öffentlichen Interessen zu wahren (vgl. BVerfGE 15, 288 [295] zu dem früheren § 116 Abs. 2 StPO - sowie BVerfGE 34, 384 ; 35, 5).Die Auffassung, die das Anhalten des Briefes im vorliegenden Fall für gerechtfertigt hält, ist weder mit den vom Bundesverfassungsgericht zur Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 15, 288 [293 ff.]; 34, 384 und 35, 5) noch mit der in der Entscheidung über das Anhalten eines ausgehenden Briefes eines Strafgefangenen, der verletzende Äußerungen über den früheren Anstaltsleiter enthielt, dargelegten Rechtsauffassung (BVerfGE 33, 1 [15 ff.]) zu vereinbaren.
- BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für …
Auszug aus BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Der Untersuchungsgefangene darf bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung von § 119 Abs. 3 StPO nur solchen Beschränkungen unterworfen werden, die im konkreten Fall unerläßlich sind, um die in dieser Vorschrift bezeichneten öffentlichen Interessen zu wahren (vgl. BVerfGE 15, 288 [295] zu dem früheren § 116 Abs. 2 StPO - sowie BVerfGE 34, 384 ; 35, 5).Die Auffassung, die das Anhalten des Briefes im vorliegenden Fall für gerechtfertigt hält, ist weder mit den vom Bundesverfassungsgericht zur Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 15, 288 [293 ff.]; 34, 384 und 35, 5) noch mit der in der Entscheidung über das Anhalten eines ausgehenden Briefes eines Strafgefangenen, der verletzende Äußerungen über den früheren Anstaltsleiter enthielt, dargelegten Rechtsauffassung (BVerfGE 33, 1 [15 ff.]) zu vereinbaren.
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Sie bezieht sich also ausschließlich auf die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat und schließt aus, gegen ihn im Vorgriff auf die Strafe Maßregeln zu verhängen, die in ihrer Wirkung der Freiheitsstrafe gleichkommen (BVerfGE 19, 342 [347]).Bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift ist jedoch zu beachten, daß zugunsten des Untersuchungsgefangenen die Unschuldsvermutung gilt und die Untersuchungshaft auch deshalb nicht nur in ihrer Anordnung, sondern auch in ihrem Vollzug vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht werden muß (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]).
- BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
Leipziger Volkszeitung
Auszug aus BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Die Rüge einer Verletzung des Grundrechts der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG ) ist unbegründet, weil sich die Informationsfreiheit nur auf die Unterrichtung "aus allgemein zugänglichen Quellen" bezieht (BVerfGE 28, 175 [188]; 27, 71 [83]; 18, 310 [315]), zu denen ein Privatbrief nicht gehört.Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, ist insbesondere ein Grundrecht beschränkendes Gesetz seinerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts zu sehen (vgl. BVerfGE 7, 198 [208ff.]; 17, 108 [117]; 25, 44 [55]; 27, 71 [80]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66
(Aktion) Rumpelkammer
Auszug aus BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Das Bundesverfassungsgericht hat die mit Verfassungsbeschwerden angegriffenen Entscheidungen jedoch darauf zu überprüfen, ob die Gerichte die Wirkungskraft und Reichweite verfassungsrechtlicher Regelungen verkannt und dadurch Grundrechte des Betreffenden verletzt haben (BVerfGE 24, 236 [244]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind zwar allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte (BVerfGE 18, 85 [92]). - BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62
Hirnkammerluftfüllung
Auszug aus BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, ist insbesondere ein Grundrecht beschränkendes Gesetz seinerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts zu sehen (vgl. BVerfGE 7, 198 [208ff.]; 17, 108 [117]; 25, 44 [55]; 27, 71 [80]). - BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
Porst-Fall
- BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Durchsetzung von Parteiverboten
- BVerfG, 26.01.1965 - 1 BvR 314/64
Unmittelbare Betroffenheit bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Bis zum Nachweis der Schuld wird seine Unschuld vermutet (vgl. BVerfGE 35, 311 ; 74, 358 ). - BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
Dies sind namentlich die Unschuldsvermutung (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ; 133, 168 ) und das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ; 133, 168 ) einschließlich seiner Bestandteile wie dem Grundsatz nemo tenetur (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; 110, 1 ; 133, 168 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2022 - 2 BvR 2462/18 -, Rn. 50 ff.), der Beweisregel in dubio pro reo (vgl. BVerfGK 1, 145 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 965/07 -, Rn. 3; vgl. auch BVerfGE 9, 167 ; 35, 311 ; 74, 358 ; 133, 168 ; 140, 317 ) und dem Grundsatz der Waffengleichheit (vgl. BVerfGE 110, 226 ; 133, 168 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, Rn. 32). - BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …
Dabei handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips, die auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes ist (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 35, 311 [320]; 74, 358 [370]).Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld wird seine Unschuld vermutet (vgl. BVerfGE 9, 167 [169]; 35, 311 [320]; 74, 358 [371]).
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14
Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …
Bis zum Nachweis der Schuld wird seine Unschuld vermutet (vgl. BVerfGE 35, 311 ; 74, 358 ; stRspr). - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht stets betont, dass der Rechtsanwendungsbefehl im Sinne von Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG einem völkerrechtlichen Vertrag innerhalb der Normenhierarchie keinen Rang über den Gesetzen einräumt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 22, 254 ; 25, 327 ; 35, 311 ; 74, 358 ; 111, 307 ; 128, 326 ).(1) Das Grundgesetz hat sich in Art. 59 Abs. 2 GG dafür entschieden, völkerrechtliche Verträge innerstaatlich (nur) mit dem Rang eines (einfachen) Bundesgesetzes auszustatten (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 22, 254 ; 25, 327 ; 35, 311 ; 74, 358 ; 111, 307 ; 128, 326 ; BVerfGK 10, 116 ).
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Einer Strafe ähnlich und in gleicher Weise an Art. 103 Abs. 2 GG zu messen sind Sanktionen, die wie eine Strafe wirken (vgl. zu strafähnlichen Sanktionen BVerfGE 22, 125 ; 27, 36 ; 35, 311 ; 74, 358 ; 110, 1 ). - BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]; 25, 327 [331]; 35, 311 [320]).Wenn das Bundesverfassungsgericht sich zur Definition der Unschuldsvermutung auf den Wortlaut des Art. 6 Abs. 2 EMRK bezogen hat (BVerfGE 35, 311 [320]), der in der Bundesrepublik den Rang von Verfassungsrecht nicht genießt, so beruht dies auf der rechtlichen Wirkung, die das Inkrafttreten der Konvention auf das Verhältnis zwischen den Grundrechten des Grundgesetzes und ihnen verwandten Menschenrechten der Konvention hat.
Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld wird seine Unschuld vermutet (vgl. BVerfGE 35, 311 [320]).
Nach allem verbietet die Unschuldsvermutung zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozeßordnungsgemäßen -- nicht notwendiger Weise rechtskräftigen -- Schuldnachweis Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt sie den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 35, 311 [320]).
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Dem Schuldgrundsatz unterliegen auch Sanktionen, die wie eine Strafe wirken (vgl. BVerfGE 22, 125 ; 27, 36 ; 35, 311 ; 74, 358 ).Sie schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches, prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 35, 311 ; 74, 358 ; 82, 106 ).
- BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18
Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und …
- BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88
Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen …
Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld wird seine Unschuld vermutet (vgl. BVerfGE 35, 311 [320]; 74, 358 [371]). - BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
- BVerfG, 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach …
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1 …
- BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11
Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
- BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
Freier Verteidigerverkehr (Abgrenzung; unmittelbarer Zusammenhang mit dem …
- BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
Dolmetscherkosten im Strafverfahren
- BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08
Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein …
- BVerfG, 15.11.2022 - 2 BvR 1139/22
Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender …
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
- BVerfG, 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14
Für die Anordnung von Beschränkungen gemäß § 119 StPO müssen konkrete …
- BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07
Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines …
- BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des …
- BVerfG, 05.04.2010 - 2 BvR 366/10
Unschuldsvermutung (verfassungs- und konventionsrechtliche Anforderungen; …
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …
- BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft …
- BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08
Zur Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB) wegen …
- VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 54/03
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2825/99
Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten
- BVerfG, 10.02.2001 - 2 BvR 1384/99
Abweisung einer Asylklage unter Berücksichtigung einer mutmaßlichen Straftat …
- OLG Koblenz, 25.10.1990 - 1 Ws 480/90
- OLG Frankfurt, 20.02.1991 - 3 Ws 576/90
- OLG Bremen, 15.09.1980 - Ws 214/80
Brief eines Angeklagten an den Präsidenten des Bundeskriminalamts; Anhaltung des …
- AG München, 19.04.2011 - 1123 OWi 120 Js 13019/10
Zulässige Verteidigerpost...
- VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17
Abwehranspruch eines Nachbarn gegen den von Untersuchungsgefangenen ausgehenden …
- OLG Celle, 14.08.2009 - 1 Ws 404/09
Zulässigkeit der Einschränkung des Rechts auf Briefwechsel bei …
- OLG Nürnberg, 30.05.1996 - Ws 413/96
- BVerfG, 17.12.1981 - 2 BvR 1366/81
Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Zeitungsbezugs in der Untersuchungshaft
- BVerfG, 25.01.1983 - 2 BvR 78/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vorenthaltung eines Fernsehgeräts in …
- OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95
Anspruch eines in Jugendhaft befindlichen Jugendlichen auf Besuch seiner …
- OLG Celle, 11.12.1980 - 3 Ws 502/80
- AG Ludwigshafen, 22.06.2011 - 4b Gs 248/11
Polizeiliche Ingewahrsamnahme in Rheinland-Pfalz: Richtervorbehalt für eine …
- OLG Koblenz, 08.09.1993 - 3 Ws 538/93
Verstoß gegen die Anstaltsordnung; Konsum von Betäubungsmitteln; Personenbezogene …
- OLG Dresden, 29.07.1994 - 1 VAs 4/94
- OLG Hamm, 04.07.1991 - 3 Ws 301/91
- KG, 02.10.1986 - 4 VAs 13/86
- OLG Karlsruhe, 13.02.1976 - 3 Ws 12/76
Beschwerde des Untersuchungsgefangenen zur Abwehr einer schwerwiegenden …
- OLG Nürnberg, 21.11.1980 - 4 W 2488/80
Antrag auf Enteignung einer Teilfläche; Antrag auf Einweisung in den vorzeitigen …